Medizinrecht
Wir beraten Ärzte bei Rechtsproblemen aus der praktischen Berufsausübung, insbesondere im Arzthaftungsrecht. Zu unseren Aufgaben zählen in diesem Bereich die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten wie auch die Kommunikation mit Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträgern.
Fragestellungen im Krankenhausrecht sowie im Leistungs- und Krankenversicherungsrecht gehören ebenso zu unserem Beratungsportfolio wie die Gestaltung von Verträgen im Gesundheitswesen, etwa im Bereich der Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten.
Wir beraten stets auf der Seite der Leistungserbringer Arztpraxen und Chefärzte im Schnittstellenbereich des Medizin- und Arbeitsrechts. Expertise haben wir insbesondere bei der Begleitung von Chefärzten im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit Krankenhausträgern.