Arbeitsrecht

Unsere Beratungsleistungen richten sich in erster Linie an mittelständische Unternehmen und decken das gesamte Arbeitsrecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes ab. Unterstützung bieten wir auch in den angrenzenden Gebieten des Sozialversicherungsrechts und vertreten unsere Mandanten gegenüber den jeweiligen Trägern der Sozialversicherung.

Wir vertreten vornehmlich die Arbeitgeberseite und kümmern uns um die Erstellung und Prüfung von Arbeits-, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen sowie Verträgen mit Leitenden Angestellten. Zu unseren Leistungen zählt auch die Unterstützung bei deren Beendigung, hier auch auf der Organseite.

Wir führen Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften, auch bei Betriebsänderungen, beim Abschluss von Interessenausgleichen, Sozialplänen und Tarifverträgen. Ferner stellen wir in Einigungsstellenverfahren die Arbeitgeberbeisitzer. Unsere Firmenmandanten profitieren hier in besonderer Weise von der langjährigen Führungstätigkeit in Unternehmen und Arbeitgeberverbänden.