Hochschulrecht

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Arbeitsrecht des Hochschulpersonals, insbesondere im Bereich der Hochschulmedizin mit den dort relevanten Tarifverträgen sowie dem TVöD.

Wir übernehmen die Interessenvertretung von Hochschulprofessoren in Berufungsverhandlungen, insbesondere in der Hochschulmedizin bei Chefarztverträgen. Einen Mehrwert bringt unseren Mandanten die langjährige Führungserfahrung in dieser Branche mit spezifischen Kenntnissen der dortigen internen Abläufe und Strukturen.

Beratung bieten wir darüber hinaus im Nebentätigkeitsrecht von Hochschulprofessoren wie auch bei hochschulorganisationsrechtlichen Fragestellungen, jeweils mit einem Schwerpunkt in der Hochschulmedizin.